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Unsere regelmäßigen, aktuellen Steuerinformationen, Tipps ... und vieles mehr.
Für Sie zum Online-Lesen oder Herunterladen!

Das aktuelle Blitzlicht März 2010downloads: 14 | Typ: pdf | Größe: 771 kB
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung März 2010 und April 2010
  • Unternehmensgründern muss eine Steuernummer erteilt werden
  • Abzinsungspflicht für den Bilanzansatz unverzinslicher Gesellschafterdarlehen
  • Haftung für die Fortführung eines Handelsunternehmens unter der bisherigen Firma
  • Investitionsabzugsbetrag setzt ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung voraus
  • Nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises einer Anteilsveräußerung ist steuerlich rückwirkend zu berücksichtigen
  • Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehenden Wohnungen
  • Schönheitsreparaturen gehören im Anschaffungsjahr bei gleichzeitigen Instandsetzungsmaßnahmen zu den anschaffungsnahen Aufwendungen
  • In Spanien erzielte Vermietungsverluste sind in Deutschland berücksichtigungsfähig
  • Belegvorlage gehört zur ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung
  • Bundesfinanzhof fragt Europäischen Gerichtshof, wann bei der Lieferung von Nahrungsmitteln der ermäßigte Umsatzsteuersatz Anwendung findet
  • Grundstücksgemeinschaft kann Vorsteuer nur abziehen, wenn sie Leistungsempfänger und die Rechnung an sie adressiert ist
  • Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung ermäßigt zu besteuern
  • Bei Verdachtskündigung ist vorherige Anhörung erforderlich
  • Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen können außergewöhnliche Belastung sein
Sie sehen in einigen Punkten bei sich Beratungsbedarf? Dafür gibt es uns! Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin!
 
Aktuelles im Februar 2010downloads: 30 | Typ: pdf | Größe: 76 kB

In dieser Ausgabe haben wir unter anderem Informationen zu folgenden Themen für Sie bereit gestellt:

  • Werkstattinventar ist keine wesentliche Betriebsgrundlage bei der Verpachtung eines Handwerksbetriebs im Ganzen
  • Steuerpflichtiger Entnahmegewinn bei Beendigung der Nutzung eines auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäudes
  • Ermäßigter Steuersatz bei Abfindungszahlungen in Teilbeträgen
  • Verrechnung erstatteter Vorsorgeaufwendungen
  • Umsatzsteuerpflicht bei Überlassung von Pkw an Handelsvertreter
  • Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2010 beantragen
  • Frist für Zusammenfassende Meldung wird ab Juli 2010 verkürzt
  • Mieter kann bei Schönheitsreparaturen Farbe der Wände frei wählen
  • Nachweis eines niedrigeren Arbeitseinkommens kann nur durch Vorlage des Einkommensteuerbescheids geführt werden
  • Familienversicherung für Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und Enkelkinder
  • Termine Februar 2010

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht: rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Wir helfen Ihnen gern!

Das aktuelle Blitzlicht Februar 2010downloads: 37 | Typ: pdf | Größe: 408 kB
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Februar und März 2010
  • Werkstattinventar ist keine wesentliche Betriebsgrundlage bei der Verpachtung eines Handwerksbetriebs im Ganzen
  • Steuerpflichtiger Entnahmegewinn bei Beendigung der Nutzung eines auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäudes
  • Frist für Zusammenfassende Meldung wird ab Juli 2010 verkürzt
  • Umsatzsteuerpflicht bei Überlassung von Pkw an Handelsvertreter
  • Jahresabschluss 2008 zum 31.12.2009 veröffentlicht?
  • Besteuerung wesentlicher Beteiligungen an Kapitalgesellschaften bei Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht durch Wegzug in das Ausland
  • Nachweis eines niedrigeren Arbeitseinkommens kann nur durch Vorlage des Einkommensteuerbescheids geführt werden
  • Familienversicherung für Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und Enkelkinder
  • Rechtsfolgen bei illegaler Beschäftigung
  • Ermäßigter Steuersatz bei Abfindungszahlungen in Teilbeträgen

Sollten sich für Sie Fragen ergeben, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat gerne zur Verfügung.

Blitzlicht-Sonderausgabe: Informationen zum Wachstumsbeschleunigungsgesetzdownloads: 31 | Typ: pdf | Größe: 150 kB

Nach langem Tauziehen hat der Bundesrat am 18. Dezember 2009 dem zuvor vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums zugestimmt.

Wir informieren Sie über die wichtigsten steuerrechtlichen Regelungen für

  • Unternehmen
  • Familien
  • Umsatzsteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • die Umsetzung von EU-Vorgaben
  • u.v.m.

Wenn Sie Beratungsbedarf für Sie feststellen, zögern Sie nicht, bei uns einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Das aktuelle Blitzlicht Januar 2010downloads: 64 | Typ: pdf | Größe: 1 MB

In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Januar und Februar 2010
  • Ermittlung der für die Buchführungspflicht maßgeblichen Umsatzgrenze
  • Nutzung eines Pkw für andere Einkunftsquellen ist nicht durch 1%-Regelung abgegolten
  • Steuerliche Qualifizierung einer Tätigkeit richtet sich nach objektiven Kriterien
  • Änderung des Überschuldungsbegriffs gilt bis 31.12.2013
  • Vermieter hat Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen
  • Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines Gebäudes
  • Angabe des Steuersatzes in einer Kleinbetragsrechnung eines Kleinunternehmers stellt keinen gesonderten Umsatzsteuerausweis dar
  • Bei "Park and ride" können Entfernungspauschale und tatsächliche Kosten kombiniert werden
  • Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen kein Arbeitslohn
  • Zu Unrecht abgeführte Lohnsteuer als Arbeitslohn
  • Rückzahlung von Ausbildungskosten
  • Während der Ausbildungszeit nachgezahlte Ausbildungsvergütung für Vorjahre ist bei Ermittlung des Kindergeldanspruchs zu berücksichtigen
  • Kindergeld bei freiwilligem Haushaltswechsel des Kindes

Sie sehen in einigen Punkten bei sich Beratungsbedarf? Dafür gibt es uns! Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin!

Aktuelles im Dezember 2009downloads: 69 | Typ: pdf | Größe: 86 kB

In dieser Ausgabe haben wir unter anderem Informationen zu folgenden Themen für Sie bereit gestellt:

  • Freibetrag für Veräußerungsgewinne gilt einkünfteübergreifend
  • Schuldzinsenabzug: Kurzfristige Einlage zum Verhindern einer Überentnahme ist Gestaltungsmissbrauch
  • Pensionsrückstellungen sind ohne „künftige“ gewinnabhängige Bezüge zu berechnen
  • Anforderung an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
  • Überprüfung der Miethöhe zum 1.1.2010 bei verbilligter Vermietung
  • Finanzamt kann keinen Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen elektronischen Aufzeichnungen verlangen
  • Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Aufenthalt im Betrieb eines Kunden
  • Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt
  • Folgende Unterlagen können im Jahr 2010 vernichtet werden
  • Bei befristeter Vermietungstätigkeit sind Sonderabschreibungen nicht immer in die Totalüberschussprognose einzubeziehen
  • Vermieter hat teilgewerbliche Wohnungsnutzung unter bestimmten Voraussetzungen zu dulden
  • Ausbildungsbonus auch für Arbeitgeber, die Auszubildende insolventer Betriebe übernehmen
  • Termine Dezember 2009

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht: rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Wir helfen Ihnen gern!

 

Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahrendownloads: 68 | Typ: pdf | Größe: 108 kB

Seit dem 1.7.2009 ist die Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren EU-weit verpflichtend. Die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung wird durch eine elektronische Ausfuhranmeldung ersetzt. Zu den Auswirkungen auf den Ausfuhrnachweis für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung hat sich das BMF mit Schreiben vom 17.7.2009 ausführlich geäußert (BMF, Schreiben v. 17.7.2009, IV B 9 - S7134/07/10003).

Aktuelles Blitzlicht im Dezember 2009downloads: 75 | Typ: pdf | Größe: 504 kB
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Dezember 2009 und Januar 2010
  • Erbrechtsreform tritt am 1. Januar 2010 in Kraft
  • Vermieter hat teilgewerbliche Wohnungsnutzung unter bestimmten Voraussetzungen zu dulden
  • Überprüfung der Miethöhe zum 1.1.2010 bei verbilligter Vermietung
  • Bei befristeter Vermietungstätigkeit sind Sonderabschreibungen nicht immer in die Totalüberschussprognose einzubeziehen
  • Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt
  • Ausbildungsbonus auch für Arbeitgeber, die Auszubildende insolventer Betriebe übernehmen
  • Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Aufenthalt im Betrieb eines Kunden
  • Freibetrag für Veräußerungsgewinne gilt einkünfteübergreifend
  • Schuldzinsenabzug: Kurzfristige Einlage zum Verhindern einer Überentnahme ist Gestaltungsmissbrauch
  • Finanzamt kann keinen Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen elektronischen Aufzeichnungen verlangen
  • Folgende Unterlagen können im Jahr 2010 vernichtet werden

Sollten Sie Fragen zu konkreten Punkten haben oder Beratungsbedarf feststellen, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit mit unserer Sach- und Fachkompetenz zur Seite!

Blitzlicht Sonderausgabe November 2009: Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtliniedownloads: 74 | Typ: pdf | Größe: 160 kB

Der Rat der EU hat 2008 zwei Richtlinien zur Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie erlassen, die zum 01.01.2010 in nationales Recht umzusetzen sind. Diese ändern die Ortsbestimmungen für sonstige Leistungen, erweitern das Reverse-Charge-Verfahren sowie die Angaben in der Zusammenfassenden Meldung um die innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen und regeln das Vorsteuer-Vergütungsverfahren neu.
Der nationale Gesetzgeber hat die europäischen Vorgaben im Jahressteuergesetz 2009 in nationales Recht umgesetzt. Änderungen muss es noch bei der Zusammenfassenden Meldung geben. Diese dürften eine der ersten Aufgaben des neu gewählten Parlaments sein, da sie bis zum 01.01.2010 im Gesetz stehen müssen.
Die Änderungen zur Neuregelung der Ortsbestimmung für sonstige Leistungen treten am 01.01.2010 in Kraft.
Sollten Sie zur Umsetzung der Informationen oder zu sonstigen Themen Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne!

ACHTUNG: Kontrollieren Sie Ihre Gesellschafterliste im Handelsregister!downloads: 94 | Typ: pdf | Größe: 62 kB

Nach Inkrafttreten des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts) ist der Gesellschafterliste eine gesteigerte Bedeutung zugekommen. Gemäß der gesetzlichen Neuregelung stehen zukünftig nur noch demjenigen die Rechte aus dem Geschäftsanteil zu, der auch als Gesellschafter in der Gesellschafterliste eingetragen ist.
Eine falsche oder unvollständige Gesellschafterliste kann sich demnach für den Gesellschafter und Geschäftsführer nachteilig auswirken und zu erheblichen rechtlichen Folgen führen.
Um dem vorzubeugen, sind die beim Handelsregister geführten Gesellschafterlisten zu überprüfen und ggf. nachzubessern. Hierzu ist ein Abruf beim elektronischen Handelsregister notwendig.